Dies und das zum merken


Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

der Vorstand hat festgestellt, dass die Wegepflege und Heckenschnitt sehr zu wünschen übrig lässt. Daher wird unter Hinweis auf die Gartenordnung hiermit nochmals auf Wegepflege und Heckenschnitt hingewiesen. Nichtbeachtung dieses Aufrufes hat ggf. eine Abmahnung zur Folge.

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Bitte beachten Sie die Aushäge in unseren Schaukästen !

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Plombenbeschädigungen an der Wasseruhr bitte so schnell wie möglich einem Wasserwart oder dem Vorstand melden.

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Adressenänderungen beim Vorstand melden.
Die Post des Vorstandes kann euch nur erreichen, wenn er eure aktuelle Anschrift kennt.

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Heckenschnitt
"Der Formschnitt der Hecken darf erst nach dem 15.06. eines Jahres durchgeführt werden. ... Für alle anderen Rückschnittarbeiten ist der Schnitt nicht in der Brut- und Setzzeit (01.03. bis 30.09.) durchzuführen." (Auszug aus der Gartenordnung der Stadt Hildesheim.)

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Wege pflegen
Bitte denkt daran: Die Wege vor eurem Garten gehören zur Pachtfläche und müssen deshalb von euch sauber gehalten werden.
Es ist verboten Streusalz um zur bekämpfung Wildkräuter zu benutzen

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Gartenfreunde Güldenfeld e.V.